Seiten zum Thema: kautionsschutzbrief
Mietsicherheit
Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen.
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Mietkaution
Die Mietkaution ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch häufig durch die individuellen Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
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